Unsere Geschichte

Im Oktober 2023 erfolgte der Aufstellungsbeschluss zur Errichtung des Gewerbe- und Industreigebietes in Merkwitz. 

Ein Jahr später erfolgte die Auslegung des Vor-Entwurfs im Zuge einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
 Hierzu haben wir unsere Sorgen, Ängste und Hinweise an die Stadt Taucha verfasst.

Die Auslegung des aktuellen Entwurfs befindet sich hier:

Umgang mit Stellungnahmen der Bürger zum Vor-Entwurf in 2024

Auf die nutzungsspezifischen Hinweise der Bürger zum Vor-Entwurf in 2024  wie:

Vernichtung wertvolle Ackerflächen, Verkehrsbelastung, Industrie im Einklang mit Landwirtschaft zur regionalen Versorgung, vorhandene Flächenressourcen, Existenzgrundlage der Landwirtschaftsbetriebe, Lärmbelastung, Beeinflussung des Grundwassers und des Wasserabflusses,
Vernichtung Lebensräume Tier- und Pflanzenwelt, Klimaziele, Landschaftsbild und dörfliche Strukturen, Schutz „Feldgehölz“, Folgekosten beachten, kein steuerlicher Nutzen für Taucha…

…UND UND UND ist der ausgelegte Entwurf zum B-Plan nicht eingegangen.

Eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach BauGB, §1, liegt nicht vor, da die Stellungnahmen der Bürger aus dem Vor-Entwurf weitestgehend nicht in die Planung zum Entwurf eingeflossen sind und der ausgelegte Entwurf in vielen Punkten auf falschen fachlichen Grundlagen aufbaut und die überregionalen Forderungen nicht beachtet werden.

WER SOLL DAS BEZAHLEN?!

Es fehlt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,

die die Ausgaben für 

den Verlust von knapp 90 ha Ackerland, den Kauf der Grundstücke (hier ca. 20 bis 30 €/m²; also bei knapp 900.000 m² über 20 Millionen €!!!!),                                       die Planungskosten mit 500 T€, 
die Erschließungskosten, 
die Straßenausbaukosten, 
die Kosten für die Vermarktung 
und die Folgekosten, 

den Einnahmen 

aus der Gewerbesteuer für einen mittel- bis längerfristigen Zeitraum 

gegenüberstellt.

Zahlen die Tauchaer, die Randgemeinden im Leipziger Norden und unsere Umwelt die Zeche der Grundstücksspekulation der Stadt Leipzig???

Aufstellungsbeschluss vs. Auslegungsbeschluss - versprochen ist versprochen!

Entsprechend des Aufstellungsbeschlusses aus 2023 soll die Ausgleichsfläche u.a. mittels
Sicht- und Lärmschutzwalls und Waldrings zum Schutz der Bewohner gegen die Emissionen
gestaltet werden. Damit folgt der Beschluss der Machbarkeitsstudie aus 2011.

Aus dem Grünordnungsplan des Entwurfs folgen einzelne Baum- und Gehölzpflanzungen; die
Entwicklung eines Waldes soll ausgeschlossen werden. Ein Wall ist nicht vorgesehen.

Der ausgelegte Entwurf des B-Planes widerspricht im Wesentlichen bezüglich des Schutzes der Bewohner den Vorgaben des Aufstellungsbeschlusses (Errichtung Wall und Wald). Das ist eine wesentliche – und im Sinne des Schutzes der Bewohner nach BauGB, §1, negative – Veränderung!

Regionalplan Westsachsen vs. Investoren!

Die Errichtung des Industriegebietes Merkwitz soll gemäß Regional Plan Westsachsen der
Stärkung des Automobilstandortes Leipzig dienen.

Aus dem Regionalplan, Z 2.3.1.6, folgt, explizit für den Vorsorgestandort Merkwitz, dass diese
nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen und erst bei konkret vorhandenem
Bedarf im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung standortkonkret unter Beachtung einer
ausgewogenen Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung auszuformen sind, siehe auch Stellungnahme
des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen zum Vor-Entwurf.
Bedarf bedeutet, dass es konkrete Anfragen von Investoren gibt. Nach Aussagen von der Stadt
Taucha, mit Stand Juni 2025, gibt es keine Investoren.

Da es keine Investoren gibt, widerspricht der Entwurf dem Regionalplan Westsachsen, wonach erst bei konkret nachgewiesenem Bedarf die Planungen auszuformen sind.

Regionalplan Westsachsen va. Auto, oder?!

Gemäß Entwurf Textfassung sind „bevorzugte Wunschbranchen der Stadt Taucha“ Unternehmen
aus der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe. Das umfasst Betriebe neben dem
Fahrzeugbau jetzt auch die chemische und pharmazeutische Industrie.

Der Entwurf zum B-Plan Textfassung mit Zulassung von auch chemischer und pharmazeutischer
Industrie, widerspricht den Vorgaben des Regionalplans, wonach Automobilindustrie
anzusiedeln ist.

Taucha´s Wunschvorstellung mit unserer Angst!

Gemäß Textfassung zum Entwurf wird die Ansiedlung von Rüstungsindustrie durch den B-Plan
grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Es fehlt hierzu die rechtliche Grundlage.

Seitens der Stadt Taucha wird die Ansiedlung von Rüstungsansiedlung jedoch nicht gewünscht,
so dass nicht forciert wird, Unternehmen, welche Sprengstoff herstellen und/ oder explosive Kampfmittel wie Bomben, Raketen, Munition produzieren, anzusiedeln.

Es ist eine reine Wunschvorstellung der Stadt Taucha, keine Rüstungsindustrie anzusiedeln.
Da die Vermarktung über die Stadt Leipzig erfolgt, die die Flächen bereits gekauft hat, wird die Stadt Leipzig final entscheiden, welche Firmen den Zuschlag für die Ansiedlung erhalten.

Freie Industrieflächen in Taucha!

Gemäß den Ausführungen zum B-Plan soll es keine weiteren geeigneten Gewerbegebiete in
Taucha geben. Das widerspricht der Begründung zum Flächennutzungsplan, wonach z.B. das
ausgewiesene Gewerbegebiet Nr. 12 noch einen freien Flächenanteil von ca. 22 ha aufweist.

Aus dem Entwurf Planfassung ergeben sich zwei Industrieflächen mit 19,51 ha und fünf
Gewerbeflächen mit 26,25 ha; in Summe gleich 45,76 ha.

Es gibt gemäß Erläuterung zum Flächennutzungsplan der Stadt Taucha noch freie Industrie- und
Gewerbeflächen mit bis zu 22,2 ha.

Entsprechend des Regionalplans Westsachsen, Z 2.3.1.3, sollen die Gemeinden vor der Neuausweisung gewerblicher Bauflächen industrielle und gewerbliche Altstandorte nachnutzen,
ihre bereits baurechtlich genehmigten Gewerbegebiete auslasten.

Bei der Ausweisung von ca. 46 ha Gewerbe- und Industriefläche im ausgelegten B-Plan, welche wiederum in sieben Teilflächen untergliedert ist, erfolgte keine Alternativprüfung, zudem wurden die noch freien Flächenanteile in Taucha nicht berücksichtigt. Da die Stadt Leipzig der Auslöser der Planung ist, sollten auch in der Stadt Leipzig Standort-Alternativen umfassend geprüft werden.

Der Flächennutzungsplan von Taucha sagt "erhebliche Beeinträchtigung"!

Aus der Umweltprüfung zum o. gen. Änderungsbereich 12 folgt, dass es eine erhebliche Beeinträchtigung durch die gewerbliche Baufläche, einschließlich der Ausgleichsflächen geben
wird. Diese erheblichen Beeinträchtigungen beziehen sich – sowohl auf die Gewebe- und Industriefläche wie auch auf die Ausgleichsfläche – auf den Boden, den Wasserhaushalt, das
Lokalklima (Verlust des Kaltluftentstehungsgebiet!), die Flora und Fauna (Verlust von Lebensräumen)
und das Landschaftsbild.

Gemäß Flächennutzungsplan können die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Es erfolgten hierzu keine weiteren Untersuchungen im ausgelegten B-Plan.


Vorrang hat die Landwirtschaft!

Das betroffene Plangebiet wird im Flächennutzungsplan; Änderungsbereich 12 – Industriegebiet
Merkwitz gemäß Regionalplan Westsachen ausgewiesen als:

Vorranggebiet Landwirtschaft,
Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz „Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen
und Kuppenlandschaften“,
Vorranggebiet Regionaler Grünzug 82.

Daraus folgt, dass erst nach diesen drei Vorrangigkeiten die Möglichkeit der Errichtung
des Industriegebietes besteht. Eine Klärung dieses Konfliktes erfolgte mit dem ausgelegten
B-Plan nicht.

Viel zu groß!

Der Flächenansatz von ca. 47,3 ha im ausgelegten Entwurf für die geplante Gewerbeund
Industrieflächen widerspricht dem Flächennutzungsplan der Stadt Taucha, in dem
43,2 ha ausgewiesen sind.

Im Zuge der Auslegung des Flächennutzungsplanes fand u.a. eine Umweltprüfung statt; siehe
Stellungnahme Landratsamt vom 01.09.2023: „Wie bereits in den vorherigen Stellungnahmen
der unteren Immissionsschutzbehörde ausgeführt, bestehen gegen die erhebliche Flächenerweiterung
der gewerblichen Baufläche Bedenken, da diese an bestehende, rechtskräftige
Bebauungspläne heranrückt, welche schutzbedürftige Nutzungen ausweisen (allgemeine
Wohngebiete) …"

Trotz der o. gen. Stellungnahme des Landratsamtes die die Fläche mit 43,2 ha als zu
groß bewertet hat, vergrößert die Stadt Taucha die Anteile für die Gewerbe- und Industrieflächen
auf jetzt 47,3 ha
.

Abstand bitte!

Von der Ortslage Merkwitz aus soll das geplante Gewerbe- und Industriegebiet mindestens
300 m Abstand in östliche Richtung und von mindestens 350 m zum Wohngebiet „An der
Mühle“ haben.

Die Abstandsflächen des „IP Nord nach B-Plan Nr. 750“, zu den Ortsteilen von Leipzig betragen
mindestens 800 m; hier in Merkwitz sind 300 m vorgesehen. Es handelt sich um keine
Gleichbehandlung aller Bürger der Städte Leipzig und Taucha. Gemäß Grundgesetz, Artikel
3, Abs. 1 „…darf niemand wegen … seiner Heimat und Herkunft …, benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Verkehr - ausgezählt!

Das Verkehrsgutachten nutzt Daten der Verkehrszählung aus den Jahren 2013, 2025 sowie
2016 und 2020; teils während der Ferienzeit. Nur an einem Standort (BMW-Allee) erfolgte im März 2025 eine aktuelle Verkehrszählung.

Der Untersuchungsbereich umfasst die Ortschaften zwischen Göbschelwitz, Plaußig, Gottscheina
und Seegeritz. Die Verkehrsbelastung erstreckt sich tatsächlich – und selbstredend - mindestens bis nach Taucha/ Schwerpunkt innerörtliche B 87, bis zur B 87/ Rostocker Straße sowie Thekla/ Tauchaer Straße.

Vor allem die Ortslage Plaußig-Portitz ist trotz, dass sie im Untersuchungsbereich liegt, von der Verkehrsuntersuchung nicht betrachtet.

Die Absteckung des Untersuchungsbereichs ist unvollständig; die Einflüsse auf die Bereiche
außerhalb - einschließlich deren Überschneidungen aus weiteren Verkehrsflüssen - wird im Gutachten nicht behandelt.

Fahrrad ist auch Verkehr & Klimaschutz zugleich!

Aus der Stellungnahme der Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, zum Vor-Entwurf folgt, dass eine
Verkehrsuntersuchung für alle Verkehrsarten im angrenzenden Verkehrsraum durchzuführen ist.

Es erfolgte im ausgelegten Entwurf jedoch keine Verkehrsuntersuchung für alle Verkehrsarten;
u.a. fehlt der Radverkehr.

Aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Taucha folgt das Ziel, den Radverkehr dem Autoverkehr
gegenüber mindestens gleichberechtigt zu behandeln. Hierfür wird das Radwegekonzept der Stadt Taucha konsequent umgesetzt, um ein sicheres und zusammenhängendes Radnetz im gesamten Stadtgebiet – also auch in Merkwitz - zu schaffen.

Das Klimaschutzkonzept der Stadt Taucha wird im ausgelegten Entwurf nicht beachtet, nachdem das Radwegkonzept konsequent umgesetzt werden soll.

Verkehr - erst doppelt!

Für den Knoten BMW-Allee/ zukünftige Betriebszufahrt erfolgte eine Verkehrszählung zum 19.
März 2025. Aus dieser Verkehrszählung folgt, dass der Kfz-Verkehr bezogen auf 24 Stunden
gleich 2.605 Fahrzeuge beträgt; der Schwerlastverkehr wird mit 613 Fahrzeugen je 24 Stunden
ermittelt.

Aus der Abschätzung des Verkehrsaufkommens für das geplante Industriegebiet folgt aus
dem Verkehrsgutachten eine zusätzliche Verkehrsbelastung von insgesamt 2.600 Fahrten am
o. gen. Knoten (ca. 2.100 Kfz/ 24 h plus ca. 500 Schwerlastverkehr/ Wirtschaftsverkehr je 24 h); also in Summe von ca. 2.600 (aus aktueller Verkehrsbelastung) + 2.600 (aus zusätzlicher
Verkehrsbelastung) = 5.200 Fahrzeugen je 24 Stunden einschl. Schwerlastverkehr.

Das erwartete Verkehrsaufkommen durch das geplante GE/GI-Gebiet verdoppelt sich folglich am Knoten BMW-Allee/ zukünftige Einfahrt.

Damit ist davon auszugehen, dass sich das Verkehrsaufkommen in allen angrenzenden Ortseilen von Taucha und Leipzig einschließlich der Ortslagen von Taucha und Leipzig/ Nordost analog verdoppeln wird.

Verkehr - dann dreifach!

Das Verkehrsgutachten geht bei der Ermittlung der Beschäftigten von 25 Arbeitsplätzen je Hektar Gewerbe-/ Industriefläche aus, folglich von 1.250 Arbeitsplätzen bei 50 ha. Das widerspricht der Forderung der Landesdirektion Sachsen zum Vor-Entwurf und dem Regionalplan Westsachsen; Ziel 2.3.1.3.

Hier gilt die Festlegung, dass je 5 Hektar (Industrie-/ Gewerbefläche) mindestens 250 Arbeitsplätze
zu schaffen sind; folglich 2.500 Arbeitsplätze bei 50 Hektar, also eine Verdopplung der zusätzlichen Fahrzeuge pro Tag.

Lt. Landesdirektion; Raumordnerische Stellungnahme vom 15. November 2024: „Die Festlegung
trägt dem Umstand Rechnung, dass in der Planregion nur noch wenige Flächen für derartige Ansiedlungen zur Verfügung stehen, so dass ausgewählte Standorte raumstrukturell freizuhalten und überörtlich zu sichern sind“.

Lt. Regionalplan Ziel 2.3.1.3: „Das Ziel entspricht zudem der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
bzw. unterstützt diese, die auf eine Begrenzung der Inanspruchnahme neuer Siedlungsund
Verkehrsflächen auf unter 30 ha pro Tag bis 2030 abzielt.“

Gegenüber dem Stand vom März 2025 mit ca. 2.600 Kfz/ 24 h einschließlich Schwerlastverkehr/
24 h wären das für den o. gen. Knoten in Summe gleich 7.800 Fahrzeugen einschl. Schwerlastverkehr je 24 h (ca. 2.600 aus aktueller Verkehrszählung + 2*2.600 aus Abschätzung zzgl. korrigierter Ansatz Arbeitskräfte); - also eine VERDREIFACHUNG des aktuellen Verkehrsaufkommens!

Verkehr vs. Klima?!

Das Klimaschutzkonzept der Stadt Taucha weist darauf hin, dass mit der Novelle des Bundes-
Klimaschutzgesetzes im Jahr 2021 sich Deutschland verbindliche Ziele zur Minderung der
Treibhausgasemissionen gesetzt hat.

Diese sehen eine Reduktion der Emissionen um mindestens 65 Prozent bis zum Jahr 2030
vor (bezogen auf das Basisjahr 1990).

Diese langfristige Zielsetzung ist rechtlich verbindlich und bildet den zentralen Orientierungsrahmen
für alle Ebenen des Staates – einschließlich der Kommunen.

Eine erfolgreiche Zielerreichung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Taucha ist nur im
Zusammenspiel mit allen Akteuren möglich; u.a. der Tauchaer Stadtpolitik.

Flugzeuge machen keinen Lärm, oder?!

Im Schallgutachten wird der Fluglärm als Lärmquelle nicht berücksichtigt.
Aus der Begründung zum B-Plan „An der Mühle“ in Merkwitz folgt jedoch, dass der Fluglärm
für dieses Wohngebiet zu berücksichtigen ist. Auch im Flächennutzungsplan der Stadt Taucha
wird auf die bereits bestehende Belastung durch den Fluglärm verwiesen.

Fluglärm ist zwingend zu berücksichtigen. Lärm kumuliert und überlagert sich aus verschiedenen
Lärmquellen. Für die Gesamtbelastung an Lärm sind alle Lärmquellen zu erfassen und deren konkrete Auswirkungen zu betrachten.


Für Wohngebiete sind tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 bzw. bis zu 45 dB(A) zulässig; siehe
dazu auch Stellungnahme Landkreis Nordsachsen zum Vorentwurf. Zudem führt die o. gen.
Stellungnahme aus, dass die Gebietsverträglichkeit nicht belegt werden kann, da in den
Ortslagen Merkwitz und Hohenheida Überschreitungen der schalltechnischen Werte zu erwarten
sind.

Lärm schön gerechnet - und das bei Westwind!

Das Schallgutachten geht von einer gesamten Industrie- und Gewerbefläche von 37,2 ha aus.
Der Flächenansatz im Schallgutachten mit 37,2 ha widerspricht der Textfassung zum BPlan
mit 45,7 ha.

Das Schallgutachten basiert auf reinen theoretischen Ansätzen, es erfolgten keine Messungen
vor Ort. Aus dem Lärmgutachten folgt, dass nachts die Lärmbelastung bereits innerhalb des Wohngebietes Merkwitz gegenüber der gesetzlichen Regelung überschritten ist. Der zusätzliche Fluglärm, vor allem nachts, ist darin noch nicht berücksichtigt.

Bei der theoretischen Schallermittlung wurde zudem die Hauptwindrichtung West nicht
berücksichtigt, was einen systematischen Fehler in der Grundlagenermittlung darstellt.

Lärm schön gerechnet - und es passt doch, oder?

Es werden im Schallgutachten Emissionskontingente festgelegt, damit keine Konflikte für den
vom B-Plan ausgehenden zusätzlichen Gewerbelärm entstehen. Bei der Ermittlung der Emissionskontingente kann das geplante Gewerbe- und Industriegebiet nach Art der Betriebe und
Anlagen gegliedert werden; siehe auch BauNVO, §1. Die falsche Flächenangabe mit 37,2 ha führt entsprechend zu falschen Kontingenten.

Durch die erforderliche Kontingentierung notwendige Aufteilung in Teilflächen und Festlegung der zulässigen Lärmemissionen ist überhaupt erst die Errichtung des Gewerbe- und Industriegebietes möglich. 

Die Aufgliederung wiederum führt zu der Feststellung, dass Teilflächen anderer freier Industriegebiete in Taucha vorrangig gemäß Forderung des Regionalplans Westsachsens ausgenutzt werden müssen.

Lärmschutz war versprochen!

Gemäß der Erläuterung zum Flächennutzungsplan der Stadt Taucha, erfolgt u.a. … die Festsetzung
von Schallschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelastungen…“.

Es sind jedoch im ausgelegten Entwurf keine Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.

Waghalsige Wassermodelle!

Im Abschlussbericht des Regenwassermanagements wird auf das Naturnahe Urbane Wasserbilanzmodell eingegangen. Zudem wird auf das Klimawandel-Wasserhaushalt-Sachsen-Modell eingegangen; welches nicht explizit auf den naturnahmen Wasserhaushalt eingeht.

Aus den beiden Berechnungsmodellen ergeben sich erhebliche Abweichungen bezüglich der
Versickerung (177,3 mm/a bzw. 87,4 mm/a) und des Abflusses (14,0 mm/a bzw. 69,4 mm/a).
Bezüglich der Versickerung ist es ein Unterschied von 100%. Beim Abfluss unterscheiden
sich die Modelle um 500%.

Infolge der extremen Abweichungen zwischen den beiden Regenwasser-Modellen kann die Sicherheit der Merkwitzer Wohnbebauung nicht sichergestellt werden.

Wasser & Fläche!

Der Endbericht zum Regenwassermanagement geht von einer Gesamtfläche innerhalb des
GE/GI von 38,69 ha aus, wovon 80% versiegelt werden sollen (ca. 31 ha). Entsprechend
Textfassung zum B-Plan, handelt es sich um 45,7 ha Gewerbe- und Industriefläche.

Da die Fläche des Regenwassermanagements wesentlich geringer ist als im Entwurf, folgen daraus nicht überschaubare Risiken für die angrenzenden Merkwitzer Wohngebiete.

FFH-Schutzgebiet betroffen!

Das anfallende Oberflächenwasser fließt über die Entwässerungsmulden in den Merkwitzer Bach; dieser über den Hasengraben in die Parthe.

Aus der Abbildung 5-11 des Regenwassermanagements ist ersichtlich, dass im Falle von großen
Regenereignissen auch das anfallende Oberflächenwasser aus den Gewerbe- und Industrieflächen
in die Ausgleichsfläche abfließen kann und damit in die Parthe.

Es kann folglich nicht ausgeschlossen werden, dass Oberflächenwasser in das Gebiet „Parthenaue“ fließt. In diesem Fall ist eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gemäß Stellungahme des Landkreis Nordsachsen zum Vor-Entwurf erforderlich.

Unberücksichtigtes Wasser!

Der Bericht des Regenwassermanagements berücksichtigt nicht, dass sich der Merkwitzer
Graben, in den die Einleitung des Abflusses erfolgen soll, innerhalb privater Grundstücke befindet.


Zudem bleibt unberücksichtigt, ob das Profil des Merkwitzer Grabens ausreichend ist unter
Beachtung der verrohrten Abschnitte; speziell im Bereich der Alten Salzstraße (Gebäude).

Es wurden nicht die Auswirkungen der Regenwasserereignisse im weiteren Verlauf des Merkwitzer
Grabens einschließlich des Hasengrabens beachtet.

Die Siedlungen „Am Park“ sowie in der zweiten Reihe der „Seegeritzer Straße“ sind vom Wasserlauf
und der Höhe des anstehenden Grundwassers erheblich betroffen.

Zudem ist das Wohngebiet „An der Mühle“ bereits jetzt von Überflutungen betroffen; siehe
Stellungnahmen der Bürger zum Vor-Entwurf.

Ein geschützer Regionaler Grünzug als Ausgleichsfläche?

Für die Ausgleichsfläche werden 38 ha angegeben. Entsprechend Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz kann ein Regionaler Grünzug grundsätzlich als Ausgleichsfläche für ein geplantes Industrie- und Gewerbegebiet genutzt werden.

Dabei muss der Grünzug für die Ausgleichsmaßnahme geeignet sein, die Ausgleichsmaßnahme
darf die Funktion des Grünzugs nicht beeinträchtigen und die Maßnahme muss den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen.

Hoch & höher!

Das Gelände weist die typische und zugleich geschützte Kuppenlandschaft auf. Das Gelände
steigt dabei von Osten nach Westen an, also von der Ortschaft Merkwitz zum geplanten
GE/GI-Gelände um ca. 10 m „nach oben“.

Entsprechend des B-Plans sollen Gebäude bis zu einer Höhe von 15 m im Gewerbebereich
und bis zu 20 m im Industriebereich errichtet werden. Die Höhe der Gebäude bezieht sich auf
die Höhe der jetzigen Geländehöhe.

Die tatsächliche Sichthöhe der Gebäude erhöht sich durch den Geländeanstieg auf 25 m bis 30 m und stellt einen ausgesprochen wesentlichen Eingriff in den Landschaftscharakter dar. 
Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit wird erheblich und grundlegend verändert. Diese extrem hohe Empfindlichkeit der weithin einsehbaren Landschaft stellt einen Widerspruch zum übergeordneten Regionalplan dar.

Bäume schützen uns?!

Die „maßvolle Einstreuung“ von Einzelgehölzen löst diesen Konflikt nicht auf. 
In der Textfassung zum B-Plan wird eine Beispielrechnung dargelegt, die die Schutzfunktion der Großbäume gegenüber der Wohnbebauung darstellen soll. 
Die „Eiche“ soll als 2-Meter-Baum gepflanzt werden. Bis diese eine Endhöhe von 20 bis 30 m erreicht hat, vergehen 75 bis 100 Jahre. Gleiches gilt für die „Gemeine Esche“; die ihre Endhöhe von 40 m in 70 bis 100 Jahren erreicht.

Bei der tatsächlichen Sichthöhe der Gebäude von 25 bzw. 30 m werden die jetzt betroffenen
Bewohner in ihrem Leben den Schutz nie wahrnehmen können.

Baumschall!

Gemäß der Erläuterung zum Flächennutzungsplan der Stadt Taucha, erfolgt u.a. die „Schaffung
ökologisch hochwertiger Ausgleichsflächen, die … zudem optisch abschirmend auf die
angrenzenden Orte aber auch den gesamten Landschaftsraum wirken, die Festsetzung von
Schallschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelastungen.“

Der Schutz anliegender Wohnbebauung vor Emissionen, hier insbesondere bezüglich
des Schutzes der angrenzenden Orte und Landschaften aller Art, ist nicht gegeben.

Nicht schon genug!

Zudem soll das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz noch um ca. 1,5 ha überbaut
werden. Auch der Regionale Grünzug wird mit 0,8 ha und einer Tiefe von 30 m durch
das geplante GE/GI-Gebiet überlagert.

Kaltluftentstehungsgebiet als schutzgebende Ausgleichsfläche?!

Das geplante GE/GI-Gebiet befindet sich zudem innerhalb eines regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebietes. Um das Kaltluftgebiet nicht wesentlich innerhalb der Ausgleichsfläche
zu behindern, erfolgen die Gehölzanpflanzungen sehr zurückhaltend.

Hier besteht ein Konflikt zum Schutz anliegender Wohnbebauung vor Emissionen aller Art gemäß
Regionalem Grünzug. Durch die zurückhaltende Gehölzpflanzung wird der Schutz der
anliegenden Wohnbebauung nicht gewährleistet.

Der Konflikt zwischen dem gesetzlich vorgeschrieben Schutz der Wohnbebauung und
der Erhaltung des Kaltluftentstehungsgebietes gemäß regionalem Grünzug wird durch
den B-Plan nicht gelöst. Der Regionale Grünzug ist nicht als Ausgleichsfläche geeignet.

Wind und Kaltluftentstehung!

Gemäß den Ausführungen zum Entwurf geht die klimatische Funktion des Kaltluftentstehungsgebietes
verloren. Jedoch werden diese Verluste nicht als wesentlich gewertet, da von einer Hauptwindrichtung Südwest ausgegangen wird.

Der Ansatz der Hauptwindrichtung Südwest, wodurch keine negativen Auswirkungen aufgrund der Zerstörung der geschützten Kaltluftzone zu erwarten sind, ist falsch. Die Hauptwindrichtung ist zu fast 50% Westen (siehe weatherspark). Der Anteil aus Südwesten beträgt knapp 10%, der Rest aus Osten und Norden.

Taucha`s Klimaschutzkonzept wankt!

Aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Taucha folgt, dass trotz der bereits durchgeführten
Projekte weiterhin großer Handlungsbedarf besteht, um die Stadtgestaltung an die Folgen des
Klimawandels anzupassen und so den entsprechenden Auswirkungen wie extremer Hitze oder
Überschwemmungen in Folge von Starkregenereignissen entgegenzuwirken.

Im Juli 2024 trat das Bundes-Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Der Freistaat Sachsen sieht
vor, bis zum 31. Januar 2027 eine landeseigene, vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit
Maßnahmenkatalog zu erstellen. Diese soll eine fachübergreifende, übergeordnete Gesamtstrategie zu den wesentlichen Handlungsbereichen in Sachsen abbilden.

Eine naturnahe, blau-grüne Infrastruktur stellt häufig die nachhaltigste und kostengünstigste
Möglichkeit dar, Städte auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten und für Verschattung,
Versickerung, Transpiration und damit Kühlungseffekte und vielen weiteren positiven
Auswirkungen für Mensch und Tier in der Stadt zu sorgen.

Die Vernichtung bzw. erhebliche Einschränkung des Kaltluftentstehungsgebietes durch das geplante Industriegebiet widerspricht dem Klimaschutzkonzept der Stadt Taucha.

Sprengkraft mit Abstand!

Gemäß Ausführungen zum Grünplan sind keine erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund
einer Anfälligkeit für Unfälle zu erwarten. Dies widerspricht der Textfassung zum B-Plan. Die
rechtliche Grundlage zum Verbot zur Ansiedlung von Rüstungsindustrie ist nicht gegeben.

Durch die mögliche Ansiedlung von Firmen, die Sprengstoffe und Kampfmittel produzieren,
sind erhebliche Umweltauswirkungen und Gefahren für die Bevölkerung zu erwarten. In diesem Zusammenhang sind der Ansatz und die Beachtung der Abstandsklassen zwingend notwendig.

Wertvoller Acker ist prioritär zu erhalten!

Gemäß des Umweltberichts werden im nördlichen Bereich des Plangebietes ca. 46 ha mittelwertiger
Boden durch das GE/GI-Gebiet überplant. Gemäß dem Bericht zur Bodenbewertung fallen 87% des Bodens in die Kategorie wertvolle Böden. Allein die natürliche Fruchtbarkeit wird als hoch eingestuft. Wertvolle Böden sind prioritär zu erhalten und vor baulicher Nutzung zu schützen.

Das geplante GE/GI-Gebiet wird den Zielen des Umweltschutzes nicht gerecht. Insbesondere
ist durch die Novellierung des BauGB der Klimaschutz in den Fokus gerückt.
Städte und Gemeinden müssen potenzielle Klimarisiken bei der Bauleitplanung berücksichtigen.

Die Vernichtung von knapp 90 ha wertvollem Ackerland widerspricht zudem u.a. der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Es soll eine Senkung auf durchschnittlich 30 ha pro Tag erfolgen. Das Bundesland Sachsen hat sich zum Ziel gesetzt, die Vernichtung von Ackerland zu stoppen und den Flächenverbrauch auf NULL zu bringen.

Taucha als Fairtrade-Town!

Beim Neujahrsempfang in der Mehrzweckhalle hat Taucha am 10. Januar 2026 offiziell den
Titel „Fairtrade-Town“ erhalten. Damit ist die Stadt nach Angaben der Stadtverwaltung die erste
Fairtrade-Town im Landkreis Nordsachsen. Es wurde in diesem Zusammenhang auf Probleme
verwiesen, die in vielen Lieferketten eine Rolle spielten, so z.B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, sehr geringe Bezahlung, fehlende soziale Absicherung. Hinzu kämen Pestizide und gefährliche Chemikalien, die ins Grundwasser gelangen oder Menschen direkt schädigen könnten. Der Gedanke des gerechten Handels solle genau an solchen Punkten ansetzen, ohne die Verantwortung allein auf einzelne Käufer abzuwälzen.

Taucha-Fairtrade adé!

Formell begann der Weg zur Fair-Trade-Town mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen am 12. August 2023. Der Stadtrat fasste am 25. Januar 2024 den Beschluss. Seitdem
koordiniert eine Steuerungsgruppe die Aktivitäten. Ihr gehört u.a. unser Bürgermeister Tobias
Meier an.

Die Stadt Taucha wird ihrem Titel „Fairtrade-Town“ nicht gerecht. Sie vernichtet wertvolles
Ackerland, so dass wir noch mehr Ackerboden auf Kosten Dritter in anderen Ländern uns „borgen“ müssen. Angesichts der internationalen Krisen und Kriege nimmt die Bedeutung des Erhalts wertvollen Ackerlandes weiter an Bedeutung zu.

Existenzgefährung unserer Bauern!

Gemäß der Stellungnahme zum Vor-Entwurf des Landkreises Nordsachsen, ist zwingend die
Existenzgefährdung der landwirtschaftlichen Betriebe zu prüfen und ggfs. Ersatzflächen für
den Flächenverlust zur Verfügung zu stellen. Die Landwirtschaftsflächen sollen zur Ernährungssicherheit der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Die zwingende Prüfung der Gefährdung der Existenz der Landwirte ist gemäß ausgelegtem
Entwurf nicht erfolgt!.

Weil es gerade so schön zum Thema passt!

„Arterhaltung Mensch“

Aus: „Bauwelt“; Stand 2016 (siehe Quelle: https://www.bauwelt.de/das-heft/heftarchiv)

Jetzt rechnen wir doch mal:

D.h. bei 90,0 ha (= 900.000 m²) Ackerland könn(t)en 375 Menschen ein Jahr lang ernährt werden.

Von den … in Deutschland … insgesamt benötigten 22,3 Millionen Hektar … zuzüglich Flächen für Biomasse … landwirtschaflicher Fläche liegen  5,5 Millionen im Ausland, davon 2,8 Millionen in Südamerika und 1,9 Millionen in anderen EU-Staaten.

D.h., 12,6 % unserer „geliehenen“ Ackerflächen liegen allein in Südamerika;  12,6 % von 90,0 ha bedeuten folglich allein für Südamerika 11,34 ha weniger Natur- und Lebensraum durch uns.

Bezogen auf deutsche Annahmen je Mensch mit 0,24 ha/ Jahr, entziehen wir allein (nur durch diese geplante Industrie- und Gewerbefläche hier in Merkwitz!) in Südamerika 47 Menschen jährlich ihre Agrarfläche für Nahrungsmittel, die durch (weitere) Zerstörung des Natur- und Lebensraumes dort wiederhergestellt werden muss.

Demgegenüber stehen angenommene 250 Arbeitsplätze im geplanten Gewerbe- und Industriegebiet Merkwitz.

Ja - es ist nur eine "Milchmädchenrechnung", aber mathematisch korrekt UND ein ethischer Anstupser.

BÜRGERENTSCHEID